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  Kirchner & Partner : Auslanderrecht/Asylrecht   : XML   
   
   
 
: Was gehört zum Ausländerrecht? 12.01.2005
 

Im Wesentlichen bilden folgende Gesetze "das Ausländerrecht" der Bundesrepublik Deutschland:

Ausländergesetz (AuslG); regelt die Einreise, den Aufenthalt und die Beendigung des Aufenthaltes von Ausländern. Es gilt aber nur dann, wenn kein anderes Spezialgesetz angewendet werden kann. Solche Spezialgesetze sind z.B. die Folgenden:

Aufenthaltsgesetz / EWG (AufenthG/EWG); regelt den Aufenthalt von Staatsangehörigen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Asylverfahrensgesetz (AsylVfG); regelt den Aufenthalt während des Asylverfahrens. Es bestimmt unter anderem die Zuweisung Asylsuchender in ein Bundesland, Mitwirkungspflichten der Asylsuchenden, das gerichtliche Verfahren und auch die Aufenthaltsgenehmigung nach erfolgreichem Abschluss des Asylverfahrens.

Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer (HAG); regelt den Aufenthalt heimat- oder staatenloser Ausländer im Bundesgebiet.

Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommener Flüchtlinge (HumHAG); regelt den Aufenthalt von Kontingentflüchtlingen.

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG); enthält u.a. Regelungen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung.

Die wichtigsten dieser Rechtsvorschriften sowie Verordnungen und Erlasse, insbesondere die Verwaltungsvorschrift zum Ausländerrecht, in der viele Details geregelt sind, finden Sie auf der Homepage der Bundesbeauftragten für Ausländerfragen.

 
Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/
 
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